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Gründercoaching Deutschland -  bis zu 90% staatlichen Zuschuss!

Die meisten Gründer starten als „Einzelkämpfer“. Sie müssen sämtliche Prozesse eigenständig ausführen. Schnell wächst die Komplexität und die Gefahr, den Überblick und damit die Kontrolle nach und nach zu verlieren.

Oft sind viele Informationen und Konzeptinhalte vorhanden. Aber mit welchem Schritt beginnen? Häufig fehlt eine Struktur oder ein Fahrplan. Banken nennen diese Struktur eher Konzept - und häufig fehlt den Bankern genau dieses. Daher kommt es oft zu Kreiditablehnungen. Gründercoaching gibt hier die notwendige Unterstützung - und das sogar mit staatlichen Zuschüssen in Höhe von 50 bis 90% der Beratungskosten.


Die KFW Mittelstandsbank unterstützt Coachings mit dem Programm Gründercoaching Deutschland (Link: KFW)

Wie hoch ist der Zuschuss?

90 % des Beratungshonorars - höchstens 3.600 Euro werden als Zuschuss gezahlt. Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 4.000,-  bzw. 6.000,- Euro gefördert.

Wer kann diesen Zuschuss erhalten?
Existenzgründer, die bereits aus der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I und II) gegründet haben und Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen. Frist zur Beantragung: innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung. Oder

Existenzgründer bzw. Jungunternehmer, bei denen die Gründung bzw. Übernahme zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 1 Jahr aber nicht länger als 5 Jahre zurückliegt können 50% Zuschuss beantragen.

Sprechen Sie uns an, wir informiere Sie gerne über die Details. Unser regionaler Schwerpunkt im Bereich Gründercoaching liegt in den Regionen Osnabrück, Münster, Bielefeld und Herford.